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STATUTEN  der  Mennoniten Gemeinde   zu Blumenau

 

Cuauhtemóc Chihuahua

México

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2022​

Gemeindestatuten

 

1. Name der Gemeinde

 

Unter den Namen „Blumenau Mennoniten Gemeinde“ bilden wir in der Gegend von Cuauhtémoc Chihuahua Mexico eine christliche multikulturelle Gemeinde mit evangelischen Überzeugungen aus der anabaptistischen Bewegung. 

 

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2. Grundlage der Gemeinde

 

2.1 Die Gemeinde steht auf dem Grund, der gelegt ist, Jesus Christus, und bekennt, dass in keinem anderen Heil ist, ist auch kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, darinnen wir können selig werden.

 

2.2 Sie anerkennt die Schriften des Alten und Neuen Testaments als unfehlbares, inspiriertes Wort Gottes und als einzige Richtschnur ihres Glaubens und Lebens an.

 

2.3 Die Gemeinde lehrt die Grundwahrheiten des christlichen Glaubens wie: die Dreieinigkeit Gottes, Erlösung durch das Blut Jesu Christi, des eingeborenen Sohnes Gottes, Bekehrung, Wiedergeburt, Rechtfertigung, Heiligung, Auferstehung und Endgericht, auf welches das ewige Leben oder das ewige Verderben folgt, je nachdem der Mensch hier auf Erden die Entscheidung gemacht hat.

 

2.4 Sie erkennt dass Jesus die verschiedenen Menschen in Einigkeit zusammenbringt und strebt danach eine Multikulturelle Gemeinde zu sein (Galater 3, 28).

 

2.5 Die Gemeinde bekennt sich auch zu den biblischen Lehren der Mennoniten und hält sich an „Ein Mennonitisches Glaubensbekenntnis“ (Dokument DR-BMG-001).

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3. Vision und Mission der Gemeinde

 

3.1 Vision: Mit Jesus Gehen – Mitmenschen lieben – Gott dienen (Dokument DR-BMG-002).

 

3.2 Mission: Eine Gemeinde die Mitmenschen erreicht, integriert und motiviert, Gott und den Nächsten zu dienen, indem wir zusammen wachsen, uns ausrüsten und ein Segen in der Umgebung sind (Dokument DR-BMG-003).

 

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4. Glieder in der Gemeinde

 

4.1 Nur solche Personen, die eine biblische Bekehrung und Wiedergeburt erlebt haben, und auf das Bekenntnis ihres christlichen Glaubens getauft worden sind, und ernstlich bemüht sind ein christliches Heiligungsleben zu führen, dürfen Glieder der Gemeinde sein.

 

4.2 Dokument DR-BMG-007 enthält weitere Richtlinien um die Gliederliste aktuell zu halten.

 

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5. Rechte der Gemeindeglieder

 

5.1 Jedes Gemeindeglied hat ein Recht auf geistliche Betreuung durch die Gemeinde und auch auf persönliche Seelsorge.

 

5.2 Jedes Gemeindeglied hat ein Anrecht auf das materielle Vermögen der Gemeinde. Es gibt klare Richtlinien, um in Bezug auf den Gebrauch das materielle Vermögen Ordnung zu halten. Wenn ein Gemeindeglied aus der Gemeinde scheidet, so verliert es damit sein Anrecht auf das Gemeindeeigentum und darf keine Gaben (Geld oder materielle Vermögen) zurücknehmen.

 

5.2.1 Die Dokumente DR-BMG-010 und DR-BMG-011 enthalten weitere Richtlinien in Bezug auf den Gebrauch von unser Auditorium und Leichenhalle.

 

5.3 Jedes Gemeindeglied dass sich weiter für eine Arbeit in der Gemeinde, Schule oder Mission ausrüsten will, hat das Recht um bei der Bildungsstiftung um Unterstützung zu bitten (Dokument DR-BMG-009).

 

5.4 Jedes Gemeindeglied hat ein Recht um sich in den verschiedenen Angelegenheiten der Gemeinde an den Mitarbeitern des Leitungsteams zu wenden, und persönlich oder auch auf einer Gemeindestunde Fragen und Meinungen zu äußern.

 

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6. Pflichten der Gemeindeglieder

 

6.1 Jedes Gemeindeglied ist verpflichtet treu unsere christliche anabaptistische Grundsätze in seinem Leben und Wandel zu befolgen und das Wohl der Gemeinde nach innen und aussen zu fördern.

 

6.2 Jedes Gemeindeglied ist verpflichtet je nach Gaben und Interessen in einem oder anderen Bereich der Gemeindearbeit mitzuhelfen.

 

6.3 Jedes Gemeindeglied ist verpflichtet nach Möglichkeit durch Kollekten und extra Spenden für den Unterhalt der Gemeinde, und sonstige Projekte der Gemeinde und Tagesschule mitzuhelfen. Wir glauben dass Gott jedem dazu ruft, treu von dem was er hat mit anderen zu teilen. Wo er uns reichlich segnet sollten wir auch mit Freuden und Dankbarkeit bereit sein, mehr zu geben.

 

6.4 Ferner soll ein Familienhaupt alle nötigen Angaben wie Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle, usw. rechtzeitig bei der Sekretärin anmelden.

 

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7. Aufnahme in der Gemeinde

 

7.1 Die Aufnahme in der Gemeinde geschieht durch Taufe und Handreichung.

 

7.2 Personen, die einer anderen christlichen Gemeinde angehören, und auf ihren Glauben getauft worden sind, können auch in dieser Gemeinde durch Handreichung aufgenommen werden, wenn sie unser Glaubensbekenntnis annehmen und respektieren. Die Gemeinde wird zwei Wochen vor der Aufnahme darüber informiert werden und Gelegenheit haben um Einwände oder Besorgnisse beim Pastoralteam abzugeben. Es wird wenn möglich auch mit der anderen Gemeindeleitung Kontakt aufgenommen werden, um zu sehen ob sie ihren Segen dazu geben und sicher zu sein dass es keine Einwände gibt.

 

7.2.1 Personen die einer unserer Konferenzgemeinden angehören, werden im Fall es keine Einwände gibt einfach übergeschrieben werden.

 

7.2.2 Mit Personen von einer anderen Gemeinde, wird zuerst über unser Glaubensbekenntnis gesprochen werden um zu sehen wie sie darüber denken. Im Fall es keine Einwände gibt, wird ihnen auch dazu aufgefordert werden ein Zeugnis von ihrer Bekehrung und christlichen Wandel zu geben.

 

7.3 Die Gemeinde erkennt auch andere Formen der Glaubenstaufe als eine biblische Taufe an, und nimmt solche Personen, die durch Untertauchen, Bespritzen, usw. getauft sind, ohne nachmalige Taufe auf. Eine Person, die als Kind getauft ist, kann nur dann in der Gemeinde aufgenommen werden, wenn sie besonders in den Lehren der Anabaptisten unterwiesen worden ist und dann die Glaubenstaufe empfangen hat. Wo jemand sich aus einem falschen Grund hat taufen lassen, und um eine zweite Taufe bittet, darf diese vollzogen werden, obwohl sie nicht verlangt wird.

 

7.4 Personen, die noch keiner Gemeinde angehört haben, sollen an dem bei uns üblichen Taufunterricht teilnehmen. Während des Unterrichts soll den Teilnehmern sowohl unser mennonitisches Glaubensbekenntnis wie auch unsere Vision & Mission besonders nahegelegt werden.

 

7.5 Dokument DR-BMG-006 enthält weitere Richtlinien für den ganzen Taufprozess und Begleitung der Täuflinge.

 

7.6 Ob wohl die Taufe zu jeder Zeit im Jahr vollzogen werden kann, wird es gewöhnlich am Pfingstfest getan. Wir üben die Begiessungstaufe in kniender Stellung des Taufkandidaten, auf das Bekenntnis seines christlichen Glaubens. Nach der Taufe findet sofort die Aufnahme in der Gemeinde statt.

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8. Bau der Gemeinde.

 

Zum ordentlichen Bau der Gemeinde, empfehlen wir folgende Veranstaltungen und Handlungen:

 

8.1 Ein christliches Familienleben indem Zeit genommen wird um persönlich und als Familie Bibel zu lesen und zu beten.

 

8.2 Ein relevanter Gottesdienst und Kindergottesdienst mit praktischen Anwendungen an jedem Sonntag und an besonderen Feiertagen, in dem Zeugnisse und Gebete gefördert werden.

 

8.3 Ein starkes und beständiges Kleingruppenprogramm an dem jedes Glied teilnehmen darf und das dazu führt, dass (a) Menschen an engere Gemeinschaft teilnehmen können, (b) seelsorgerliche Begleitung bekommen, und (c) gemeinsam mehr aus der Bibel lernen. 

 

8.4 Eine gute biblische Schulung für junge und ältere Christen (z.B. ein passender Kurs für Jüngerschaft, Sonntagschule oder verschiedene Vorträge für verschiedene Altersgruppen).

 

8.5 Beständige Ministerien für die verschiedenen Gruppen der Gemeinde: (a) Mini-jugend, Jugend & jung Erwachsene, (b) Familien, Kinder & Babys, (c) Frauen & Männer, (d) Senioren.

 

8.6 Die Feier des heiligen Abendmahls, wobei alle Gläubige, Getaufte, und Bussfertige willkommen sind, auch Glieder anderer Gemeinden.

 

8.7 Die Feier einer christlichen Trauhandlung zwischen einem Mann und einer Frau. In der Regel trauen wir keine geschiedenen noch ungetauften Personen, es sei denn ein besonderer Fall der gründlich untersucht worden ist (Dokument DR-BMG-008).  

 

8.8 Begräbnisfeier. Die Feier soll schlicht und einfach gehalten werden. Im Fall die Familie sich es nicht leisten kann, werden die Unkosten des Grabes aus der Armenkasse bezahlt.

 

8.9 Eine integralen Mission wobei wir Menschen auf einer geistlichen, physischen und wirtschaftlichen Ebene helfen.

 

8.10 Gemeindestunden wo wir uns gemeinsam über relevante und nötige Themen unterhalten.

 

8.11 Eine biblische Gemeindezucht soll geübt werden, so dass für die Reinheit der Gemeinde genügend Sorge getragen wird. Diese soll zu aller erst persönlich unter vier Augen stattfinden (Matthäus 18, 15-20).

 

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9. Verwaltung der Gemeinde

  

9.1 Als höchste Instanz der Gemeinde gilt die Mitgliedschaft. Zwischen den Tagungen der Gemeindemeetings ist das Leitungsteam für die Verwaltung der Gemeinde verantwortlich.

 

9.2 Das Leitungsteam besteht aus 5 bis 8 Personen, die je für verschiedene Bereiche der Gemeindearbeit verantwortlich sind, und auf unbestimmter Zeit berufen werden.

 

9.2.1 Das Leitungsteam bestimmt intern wer die verschiedenen Meetings leitet und wer als Schreiber dient um von den Meetings Protokolle zu machen.

 

9.3 Neben dem Leitungsteam gibt es eine ganze Reihe Dienstleiter die je in einem Bereich der Gemeindearbeit die Leitung von einem oder etlichen Teams übernehmen und Sachen weiter bringen. Auch sie werden auf unbestimmter Zeit berufen.

 

9.3.1 Unter den verschiedenen Teams kommen auch das Pastoralteam und das Diakonieteam.

 

9.4 In jedem Team gibt es eine Gruppe von Mitarbeitern die auf unbestimmter Zeit integriert werden.

 

9.5 Unser Verwaltungsjahr zählt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

 

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10. Berufung und Bewertung von Mitarbeitern in der Gemeinde

 

10.1 Leitungsteam, Pastoral & Diakonie

 

10.1.1. Berufung

 

10.1.1.1 Im Fall es an einem neuen oder weiteren Mitarbeiter in eines dieser Teams fehlt, werden die aktuellen Mitarbeiter des entsprechenden Teams sich gemeinsam auf einen möglichen Kandidaten vereinigen.

 

10.1.1.1.1 Dieses soll durch Gebet unter Gottes Führung geschehen, indem sie nach einer Person suchen, welche die passenden Eigenschaften hat (1. Timotheus 3, 1-7; Titus 1, 6-9; 1. Petrus 5, 1-4) und auch gut in einem Team mitarbeiten kann. Dabei soll aber auch danach gesehen werden, dass es im Team in Bezug auf Charaktereigenschaften, Perspektiven und verschiedenem Alter eine reiche Vielfalt gibt.

 

10.1.1.1.2 Im Fall vom Leitungsteam soll immer danach gesehen werden, dass mindestens eine Person aus dem Pastoralteam auch im Leitungsteam aktiv bleibt. Ideal ist wenn auch ein zweiter Pastor oder Diakon im Team mitarbeitet. Da jedoch sowohl die Pastoral- und Diakoniearbeit wie auch die Leitungsarbeit viel Zeit entspricht, sollten nur wenige Prediger oder Diakonen im Leitungsteam mitarbeiten, damit die eine oder andere Arbeit nicht hinterlassen wird.

 

10.1.1.2 Wenn erst eine Person gefunden wird, die im Nachdenken und Beten für so einen Dienst zusagen kann, wird es den Gemeindegliedern informiert. Diese haben dann vier Wochen Zeit, um sich bei jemandem aus dem Leitungs- oder Pastoralteam zu äußern, im Fall es Bemerkungen oder Einwände gibt.

 

10.1.1.2.1 Im Fall es Bemerkungen oder Einwände gibt, soll mit diesen gearbeitet werden. Wo es möglich ist, sollen Sachen besprochen und geregelt werden damit diese nicht im Weg liegen und die Berufung vorwärts gehen kann. Wenn sowas aber nicht möglich ist – und der Kandidat weiter ein Anstoß bleibt – wird die Person gebeten werden sich zurückzuziehen und der Berufungsprozess wird vom neuen angefangen werden.

 

10.1.1.3 Im Fall es keine Einwände gibt – oder diese durchgesprochen worden sind – wird die Person in einem Gottesdienst durch ein Weihegebet in den Dienst eingesetzt.

 

10.1.2. Bewertung

 

10.1.2.1 Wenn Gemeindeglieder mit einer Person aus dem Leitungs-, Pastoral- oder Diakonen Team oder dessen Arbeit Schwierigkeiten haben, ist es ideal, wenn sie zuerst persönlich mit der Person reden. Wenn so eine Unterhaltung die Schwierigkeiten nicht löst und es weitere Besorgnisse gibt, hat jedes Gemeindeglied ein Recht sich an einer anderen Person im Leitungs- oder Pastoralteam zu wenden.

 

10.1.2.2 Wo ein Mitarbeiter vom Leitungs-, Pastoral oder Diakonen Team erst drei Jahre gedient hat und willens ist auch weiter im Dienst zu bleiben, wird man die Gemeindeglieder neu darüber informieren. Diese haben dann zwei Wochen Zeit, um sich bei jemandem aus dem Leitungs- oder Pastoralteam zu äußern, im Fall es Bemerkungen oder Einwände gibt.

 

10.1.2.3 Im Fall es keine Einwände gibt, wird die Person weiter im Dienst bleiben. Sollte es aber Bemerkungen geben, da kommt Punkt 10.1.1.2.1 in Betracht.

 

10.2 Dienstleiter

 

10.2.1. Berufung

 

10.2.1.1 Im Fall ein Dienstleiter zu ersetzen fehlt, werden die aktuellen Mitarbeiter des Teams oder Bereich sich gemeinsam auf einen möglichen Kandidaten vereinigen und es dem Leitungsteam informieren. Wo ein neues Bereich oder Team entsteht, wird der erste Dienstleiter vom Leitungsteam berufen werden.

 

10.2.1.1.1 Dieses soll durch Gebet unter Gottes Führung geschehen, indem sie nach einer Person suchen, welche die passenden Eigenschaften hat (1. Timotheus 3, 8-13) und auch gut in einem Team mitarbeiten kann.

 

10.2.1.1.2 Es ist zu empfehlen, dass jemand aus dem Team berufen wird, der oder die im Bereich schon Erfahrung hat.

 

10.2.1.2 Wenn erst eine Person gefunden wird, die im Nachdenken und Beten für so einen Dienst zusagen kann, wird es den Gemeindegliedern informiert. Diese haben dann zwei Wochen Zeit, um sich bei jemandem aus dem Leitungsteam zu äußern, im Fall es Bemerkungen oder Einwände gibt.

 

10.2.1.2.1 Im Fall es Bemerkungen oder Einwände gibt, soll mit diesen gearbeitet werden. Wo es möglich ist, sollen Sachen besprochen und geregelt werden damit diese nicht im Weg liegen und die Berufung vorwärts gehen kann. Wenn sowas aber nicht möglich ist – und der Kandidat weiter ein Anstoß bleibt – wird die Person gebeten werden sich zurückzuziehen und der Berufungsprozess wird vom neuen angefangen werden.

 

10.2.1.3 Im Fall es keine Einwände gibt – oder diese durchgesprochen worden sind – wird die Person in einem Gottesdienst durch ein Weihegebet in den Dienst eingesetzt.

 

10.2.2. Bewertung

 

10.4.2.1 Die Dienstleiter und ihre Arbeit zu überwachen ist in erster Linie die Verantwortung des Leitungsteam.

 

10.2.2.2. Wenn Gemeindeglieder mit einem Dienstleiter oder dessen Arbeit Schwierigkeiten haben, ist es ideal, wenn sie zuerst persönlich mit der Person reden. Wenn so eine Unterhaltung die Schwierigkeiten nicht löst und es weitere Besorgnisse gibt, hat jedes Gemeindeglied ein Recht sich an der entsprechenden Person im Leitungsteam zu wenden.

 

10.2.2.3 Sollte eines der Dienstleiter die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigen oder durch seinen Lebenswandel zum Anstoß werden, so wird die entsprechende Person aus dem Leitungsteam Stellung nehmen und mit dem Dienstleiter reden.

 

10.2.2.3.1 Wo möglich soll die Sache besprochen werden und eine Zeit zur Verbesserung geboten werden.

 

10.2.2.3.2 Im Fall die Sache nicht zu besprechen geht, die Lage nicht genügend verbessert, oder es um ein gleichgültiges Sündenleben geht, wird die Person vom Dienst entfernt und ersetzt werden.

 

10.3 Mitarbeiter der Teams

 

10.3.1. Berufung

 

10.3.1.1 Die Gemeindeglieder dürfen auf zwei Wege für den Dienst in einem Team integriert werden.

 

10.3.1.1.1 Indem sie sich für einen Dienst anmelden.

 

10.3.1.1.1.1 Jedes Gemeindeglied wird angespornt sich freiwillig für einen Dienst, an dem es Freude hat, anzumelden. Dieses können sie direkt bei einem Dienstleiter, oder auch beim Mitarbeiterförderungsteam machen, dass den entsprechenden Dienstleiter dann darüber informieren wird.

 

10.3.1.1.1.2 Wo sich jemand für einen Dienst anmeldet, wird der Dienstleiter samt das Team analysieren wie die Person in einem Team mitarbeitet und in den Dienst passt. Wenn es von diesen unterstützt wird, wird die Person ohne weiterem im Dienst integriert werden.

 

10.3.1.1.1.3 Im Fall die Anfrage aber nicht Unterstützung findet, wird vom Mitarbeiterförderungsteam nach weiteren passenden Gelegenheiten gesucht werden. 

 

10.3.1.1.2 Indem sie von einem Dienstleiter oder vom Mitarbeiterförderungsteam berufen werden.

 

10.3.1.1.2.1 Die Dienstleiter samt dem Mitarbeiterförderungsteam wird auch Mut gemacht, ständig Ausschau auf mögliche Mitarbeiter zu halten.

 

10.3.1.1.2.2 Wo sie an jemandem denken, soll es erst mit dem Team besprochen werden. Wenn diese es unterstützen soll die Person gefragt werden. Im Fall die dann willens ist zu helfen, wird die ohne weiterem im Dienst integriert werden.

 

10.3.1.2 Personen die als Leiter, Prediger, Diakonen oder Dienstleiter berufen werden, müssen Gemeindeglieder sein. In den anderen verschiedenen Teams dürfen auch diejenigen integriert werden, die noch nicht Glieder sind. Zur selben Zeit soll ihnen aber Mut gemacht und begleitet werden, um sich auch die Gemeinde als Glieder anzuschließen.

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10.3.2. Bewertung

 

10.3.2.1 Die Mitarbeiter der Teams und deren Arbeit zu überwachen ist in erster Linie die Verantwortung der entsprechenden Dienstleiter.

 

10.3.2.1.1 Wenn Gemeindeglieder mit einem Mitarbeiter oder dessen Arbeit Schwierigkeiten haben, ist es ideal, wenn sie zuerst persönlich mit der Person reden. Wenn so eine Unterhaltung die Schwierigkeiten nicht löst und es weitere Besorgnisse gibt, hat jedes Gemeindeglied ein Recht sich an den entsprechenden Dienstleiter zu wenden.

 

10.3.2.2 Sollte eines der Mitarbeiter die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigen oder durch seinen Lebenswandel zum Anstoß werden, so wird der entsprechende Dienstleiter Stellung nehmen und mit der Person reden.

 

10.3.2.2.1 Wo möglich soll die Sache besprochen werden und eine Zeit zur Verbesserung geboten werden.

 

10.3.2.2.2 Im Fall die Sache nicht zu besprechen geht, die Lage nicht genügend verbessert, oder es um ein gleichgültiges Sündenleben geht, wird die Person vom Dienst entfernt und ersetzt werden.

 

 

 

11. Entscheidungsprozess bei wichtigen Themen

 

Wo es zu größeren und wichtigen Themen oder Entscheidungen kommt, ist das Leitungsteam verpflichtet die Gemeinde klare Information zu geben und auch im Entscheidungsprozess miteinzuschließen. Dazu wird folgender Prozess gebraucht:

 

11.1 Information:

 

11.1.1 Das Leitungsteam macht eine gute Analyse und einen klaren Vorschlag in Bezug aufs Thema, die den Gemeindegliedern dann auf einer besonderen Sitzung vorgestellt wird.

 

11.1.2 Es können auch je nach Thema, einzelne Teams darum gebeten werden so eine Analyse und Vorschlag vorzubereiten und vorzutragen.

 

11.2 Rückmeldung:

 

11.2.1 Nachdem die Gemeindeglieder die Analyse und Vorschlag gehört haben, bekommen sie eine Zeit, um in Gruppen an Tischrunden darüber zu reden. Dabei geht es um ihre Meinung und weitere Fragen zum Thema. Es ist zu empfehlen, dass auch passende Fragen ausgearbeitet werden, um diese Unterhaltung anzuleiten.

 

11.2.2 Jede Gruppe pro Tisch bestimmt intern (a) einen Schreiber, der eine schriftliche Zusammenfassung der Bemerkungen und Fragen der Kleingruppe macht und diese später beim Leitungsteam abgibt; (b) einen Redner, der am Ende eine mündliche Zusammenfassung der Bemerkungen und Fragen der Gruppe macht.

 

11.2.3 Nachdem wird vom Leitungsteam oder den entsprechenden Personen weitere Information in Bezug auf die Fragen und Bemerkungen der Gruppen gegeben.

 

11.3 Einschätzung:

 

11.3.1 Jede Gruppe bekommt schon am Anfang drei Karten, mit je einer Bedeutung:

 

11.3.1.1 Orange: ich fühle mich wohl über diesen Vorschlag; habe genügend Information und finde den Vorschlag gut.

 

11.3.1.2 Gelb: ich fühle mich unsicher über diesen Vorschlag, mir fehlt mehr Information darüber.

 

11.3.1.3 Blau: ich fühle mich unwohl über diesen Vorschlag, mir fehlt mehr Information darüber; ich finde den Vorschlag nicht gut.

 

11.3.2 Nachdem die Information klar vorgestellt worden ist, die Gruppen diskutiert und mitgeteilt haben und auch auf den weiteren Fragen und Bemerkungen Antworten gegeben sind, wird jede Gruppe gebeten die Karte hochzuheben, die am besten die Stimmung an ihrem Tisch entspricht.

 

11.3.2.1 Im Fall es Gelbe oder Blaue Karten gibt, wird nochmal darum gebeten, dass die Gruppe die Ursache dafür erklärt. Je nach Fall, können darauf nochmal weitere Erklärungen gegeben werden und um eine zweite Einschätzung gebeten werden.

 

11.4. Entscheidung:

 

11.4.1 Das Leitungsteam wird sich dann die Bemerkungen und Fragen der Gruppen mitnehmen und in Bezug auf diesen und der Einschätzung dann eine endgültige Entscheidung treffen und die Gemeinde darüber informieren. 

 

11.4.2 Im Fall es einen starken Gegenstand gibt, ist es auch zu empfählen, dass einfach mal gewartet oder sogar auch an einem anderen Vorschlag gearbeitet wird.

 

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12. Mittel und Eigentum der Gemeinde

 

12.1 Für alle Zwecke, wo die Gemeinde Mittel braucht, kann sie Kollekten sammeln, Spenden  entgegennehmen, oder auf andere rechtmäßige Weisen die Mittel einsammeln. Die Gemeinde hat das Recht, sowohl bewegliches als auch unbewegliches Eigentum zu erwerben und zu besitzen.

 

12.2 Sollte sich die Gemeinde über kurz oder lang aus irgend einem Grunde auflösen, so hat die gegenwärtige Mitgliedschaft über das Vermögen, das dann sein wird, zu bestimmen.

 

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13. Änderung der Statuten

 

13.1 Diese Statuten gelten der Gemeinde als Richtlinien für ihre besondere Haushaltung im Reiche Gottes. Wenn sich im Laufe der Zeit die Notwendigkeit ergeben sollte, diese Statuten zu ändern oder zu ergänzen, soll wie bei anderen wichtigen Themen gehandelt werden (Punkt 11). Über allem soll die Heilige Schrift niemals aufhören maßgebend zu sein für Glauben, Lehre und Leben in der Gemeinde.

 

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14. Annahme der Statuten

 

14.1 Diese Statuten wurden auf der Gründungsfeier der Gemeinde angenommen, die in der Kirche zu Quinta Lupita bei Cuauhtémoc, Chihuahua am 8. Oktober 1967 stattfand.

 

14.2 Die Statuten wurden am 31. Januar 1977 zu Cuauhtémoc weiter durchgesehen, und mit verschiedene Veränderungen angenommen.

 

14.3 Am 26. August 2001 wurden in Blumenau auf einer Gemeindestunde wiederum etliche Vorschläge zu verschiedene Veränderungen der Statuten die Gemeinde vorgestellt und am 25. November 2001 angenommen.

 

14.4 Am 19. November 2017 wurde in Blumenau auf einer Gemeindestunde ein konkreter Vorschlag angenommen um die Gemeinde umzustrukturieren und auch die Statuten dementsprechend zu revidieren. Die neuen Statuten wurden der Gemeinde am 12. Januar 2020 vorgestellt, und am 10. Januar 2021 angenommen.

 

14.5 Am 16. Januar 2022 wurde auf einer Gemeindestunde nach dem Gottesdienst ein Vorschlag gemacht, etliche Sachen in Bezug auf die Berufung und Bewertung von Mitarbeiter in der Gemeinde zu verändern. Dieser Vorschlag wurde am 30. Januar auf der Jahressitzung angenommen.

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